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   OLG Düsseldorf, 12.09.2006 - I-21 U 49/06   

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https://dejure.org/2006,7493
OLG Düsseldorf, 12.09.2006 - I-21 U 49/06 (https://dejure.org/2006,7493)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.09.2006 - I-21 U 49/06 (https://dejure.org/2006,7493)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. September 2006 - I-21 U 49/06 (https://dejure.org/2006,7493)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek im Grundbuch; Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer Sicherungshypothek wegen einer Forderung in ein vorbezeichnetes Grundstück; Zurücktreten des Erfordernisses der Identität zwischen Besteller einer ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauhandwerkersicherungshypothek: Geschäftsführeridentität bei Besteller und Eigentümer ausreichend! (IBR 2008, 153)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1663
  • MDR 2008, 484
  • BauR 2007, 1590
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.10.1987 - VII ZR 12/87

    Eintragung einer Sicherungshypothek an einem bestellerfremden Grundstücks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.2006 - 21 U 49/06
    Der Grundstückseigentümer müsse sich gemäß § 242 BGB zumindest im Bereich der dinglichen Haftung wie ein Besteller behandeln lassen (BGHZ 102, 95, 103).

    Die landgerichtliche Entscheidung beruhe nicht auf einer unzulässigen Analogie zu § 648 BGB, sondern auf einer Auslegung dieser Vorschrift im Lichte des § 242 BGB, anknüpfend an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.10.1987 (BGHZ 102, 95).

    Alsdann muss sich der Grundstückseigentümer gemäß § 242 BGB zumindest im Bereich der dinglichen Haftung wie ein Besteller behandeln lassen (BGHZ 102, 95).

  • BGH, 05.11.1980 - VIII ZR 230/79

    Keine Anwendung fremden Rechts aus Gründen des Vertrauensschutzes bei Fehlen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.2006 - 21 U 49/06
    Daher muss, wie in den Fällen gesellschaftsrechtlicher Durchgriffshaftung, das Identitätserfordernis nach Treu und Glauben jedenfalls dann zurücktreten, wenn "die Wirklichkeit des Lebens und die Macht der Tatsachen" es dem Richter gebieten (BGHZ 54, 222, 224; 78, 318, 333), die personen- und vermögensrechtliche Selbständigkeit von Besteller und Eigentümer hintanzusetzen.
  • BGH, 08.07.1970 - VIII ZR 28/69

    Siedlungsgesellschaft - Durchgriffshaftung bei eingetragenem Verein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.2006 - 21 U 49/06
    Daher muss, wie in den Fällen gesellschaftsrechtlicher Durchgriffshaftung, das Identitätserfordernis nach Treu und Glauben jedenfalls dann zurücktreten, wenn "die Wirklichkeit des Lebens und die Macht der Tatsachen" es dem Richter gebieten (BGHZ 54, 222, 224; 78, 318, 333), die personen- und vermögensrechtliche Selbständigkeit von Besteller und Eigentümer hintanzusetzen.
  • BGH, 10.03.1977 - VII ZR 77/76

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Einräumung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.2006 - 21 U 49/06
    Dies stünde der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek in der geforderten Höhe (vgl. BGHZ 68, 180; OLG Hamm NJW-RR 2000, 971) und ebenso dem Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung entgegen.
  • OLG Hamm, 20.10.1999 - 12 U 107/99

    Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek zu Gunsten eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.2006 - 21 U 49/06
    Dies stünde der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek in der geforderten Höhe (vgl. BGHZ 68, 180; OLG Hamm NJW-RR 2000, 971) und ebenso dem Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2012 - 23 W 27/12

    Anspruch auf Bauhandwerkersicherung gegen den Grundstückseigentümer, der nicht

    Das LG hat zutreffend festgestellt, dass die von der Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 22.10.1987, VII ZR 12/87, NJW 1988, 255; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.09.2006, I-21 U 49/06, BauR 2007, 1590, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 10.05.2007, VII ZR 195/06; OLG Hamm, Beschluss vom 07.03.2006, 21 W 77/06, BauR 2007, 721; OLG Celle, Beschluss vom 26.10.2000, 13 W 75/00, BauR 2001, 834; OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.05.2000, 16 U 103/98, BauR 2001, 129; vgl. auch: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Auflage 2011, Rn 258-260 mwN; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Auflage 2008, 10.
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